- Vertreterkosten
- Sammelbezeichnung für die durch Beschäftigung von Vertretern entstehenden Kosten.- 1. Einzelkosten des Vertriebs (⇡ Sondereinzelkosten des Vertriebs): ⇡ Provisionen, die in Prozent vom Umsatz gezahlt werden, sowie bestimmte, mit einem Auftrag verbundene ⇡ Reisekosten.- 2. ⇡ Vertriebsgemeinkosten: Fixum, Gehälter sowie alle V., die sich nicht einwandfrei bestimmten Kostenträgern zurechnen lassen. In vielen Fällen ist anhand statistischer Unterlagen (Bestellzettel) die Aufteilung nach Erzeugnisgruppen möglich.
Lexikon der Economics. 2013.