Vertreterkosten

Vertreterkosten
Sammelbezeichnung für die durch Beschäftigung von Vertretern entstehenden Kosten.
- 1. Einzelkosten des Vertriebs ( Sondereinzelkosten des Vertriebs):  Provisionen, die in Prozent vom Umsatz gezahlt werden, sowie bestimmte, mit einem Auftrag verbundene  Reisekosten.
- 2. Vertriebsgemeinkosten: Fixum, Gehälter sowie alle V., die sich nicht einwandfrei bestimmten Kostenträgern zurechnen lassen. In vielen Fällen ist anhand statistischer Unterlagen (Bestellzettel) die Aufteilung nach Erzeugnisgruppen möglich.

Lexikon der Economics. 2013.

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